{"id":13,"date":"2016-04-05T12:09:57","date_gmt":"2016-04-05T10:09:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.law-mediation.eu\/anwaltsclub\/?page_id=13"},"modified":"2016-05-04T12:38:51","modified_gmt":"2016-05-04T10:38:51","slug":"statuten","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.anwaltsclub.at\/?page_id=13","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><strong>STATUTEN <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>DES\u00a0\u00a0 VEREINS\u00a0\u00a0 \u201eANWALTSCLUB\u201c<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong> 1 Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich; Gleichstellungserkl\u00e4rung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Verein f\u00fchrt den Namen <strong>\u201eAnwaltsclub\u201c<\/strong>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine T\u00e4tigkeit auf ganz \u00d6sterreich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei den in diesen Statuten verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen (in maskuliner oder femininer Form) gilt die gew\u00e4hlte grammatische Geschlechtsform vollkommen gleichwertig f\u00fcr beide nat\u00fcrlichen Geschlechter.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong> 2 Zweck <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Verein, dessen T\u00e4tigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt einen Zusammenschluss insbesondere von Rechtsanw\u00e4lten, zuk\u00fcnftigen Rechtsanw\u00e4lten und ehemaligen Rechtsanw\u00e4lten, die sich zur Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Toleranz bekennen, zur Vertretung der standespolitischen Interessen der Mitglieder, zu deren Information und Weiterbildung, zur Zusammenarbeit mit am Standesinteresse und an der Rechtsentwicklung interessierten Gruppen und Vereinigungen, zur gezielten \u00d6ffentlichkeitsarbeit, sowie zur F\u00f6rderung gesellschaftlicher Kontakte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong> 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vereinszweck soll durch ideelle und materielle Mittel erreicht werden. Als ideelle Mittel dienen Zusammenk\u00fcnfte, Vortr\u00e4ge, Diskussionsabende, Seminare, Herausgabe einer Vereinszeitschrift und von anderen Publikationen, Presseaussendungen, Pressekonferenzen, Ausfl\u00fcge, gesellschaftliche Veranstaltungen, Schaffung erforderlicher Vereinseinrichtungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die erforderlichen materiellen Mittel sollen insbesondere aufgebracht werden durch Beitrittsgeb\u00fchren, Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Ertr\u00e4ge aus Veranstaltungen, Spenden und sonstige Zuwendungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong> 4 Arten der Mitgliedschaft <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, au\u00dferordentliche und Ehren-mitglieder.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen und<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>in die Liste einer \u00f6sterreichischen Rechtsanwaltskammer eingetragene Rechtsanw\u00e4ltinnen oder Rechtsanw\u00e4lte,<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>oder bei einer \u00f6sterreichischen Rechtsanwaltskammer registrierte Rechtsanwaltsanw\u00e4rterinnen oder Rechtsanwaltsanw\u00e4rter<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Au\u00dferordentliche Mitglieder sind sonstige Mitglieder, die den Verein unterst\u00fctzen, insbesondere ehemalige Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein von der Generalversammlung ernannt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong> 5 Erwerb der Mitgliedschaft <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen alle physischen Personen, die sich zur Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Toleranz bekennen werden, wobei ordentliche Mitglieder<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>in die Liste einer \u00f6sterreichischen Rechtsanwaltskammer eingetragene Rechtsanw\u00e4ltinnen oder Rechtsanw\u00e4lte,<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>oder bei einer \u00f6sterreichischen Rechtsanwaltskammer registrierte Rechtsanwaltsanw\u00e4rterinnen oder Rechtsanwaltsanw\u00e4rter<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">sein m\u00fcssen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00dcber die Aufnahme von ordentlichen oder au\u00dferordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Jedes Mitglied ist berechtigt, ihm geeignet erscheinende Personen zur Aufnahme als Mitglieder vorzuschlagen. Der Vorschlag ist an den Vorstand zu richten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vor der Konstituierung des Vereins erfolgt die vorl\u00e4ufige Aufnahme durch die Proponenten. Diese Mitgliedschaft wird erst mit der Entstehung des Vereins wirksam.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong> 6 Ruhen oder Beendigung der Mitgliedschaft <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand kann die Mitgliedschaft eines Mitglieds ruhend stellen, falls das Mitglied trotz zweimaliger Anmahnung mit der Zahlung des j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrages \u00fcber die gesetzte Nachfrist hinaus in Verzug bleibt. Der Beschluss \u00fcber die Ruhendstellung der Mitgliedschaft ist dem betroffenen Mitglied schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bekanntzugeben. Der Vorstand hebt die Ruhendstellung nach Tilgung s\u00e4mtlicher Beitragsr\u00fcckst\u00e4nde des betroffenen Mitglieds durch Beschluss auf. Die Bestimmungen \u00fcber die Beendigung der Mitgliedschaft sowie der Voraussetzungen zur Aus\u00fcbung des Stimmrechtes in der Generalversammlung (vgl. \u00a7 9) bleiben durch die Bestimmungen \u00fcber die Ruhendstellung der Mitgliedschaft unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Austritt kann nur zum 31. Dezember jeden Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens 1 Monat vor dem beabsichtigten Austrittstermin schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt der Austritt versp\u00e4tet, so wird er zum n\u00e4chstm\u00f6glichen Austrittstermin wirksam.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verf\u00fcgt werden. Gegen den Ausschluss ist die Berufung binnen 14 Tagen an die Generalversammlung zul\u00e4ssig, bis zu deren Entscheidung die Mitgliedschaftsrechte ruhen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong> 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mitglieder sind berechtigt an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen \u2013 sofern diese nicht vom Vorstand auf ordentliche Mitglieder beschr\u00e4nkt werden &#8211; und dessen \u00a0Einrichtungen zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen Mitgliedern zu.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden k\u00f6nnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitglieder sind zur p\u00fcnktlichen Zahlung der Beitrittsgeb\u00fchr und der Mitgliedsbeitr\u00e4ge in der von der Generalversammlung j\u00e4hrlich beschlossenen H\u00f6he verpflichtet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong> 8 Vereinsorgane <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungspr\u00fcfer und das Schiedsgericht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong> 9 Die Generalversammlung <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Generalversammlung ist die \u201eMitgliederversammlung\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Die ordentliche Generalversammlung findet alle 3 Jahre statt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine au\u00dferordentliche Generalversammlung findet auf<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung,<\/li>\n<li>schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,<\/li>\n<li>Verlangen der Rechnungspr\u00fcfer (\u00a7 21 Abs. 5 erster Satz VereinsG),<\/li>\n<li>Beschluss der Rechnungspr\u00fcfer (\u00a7 21 Abs. 5 zweiter Satz VereinsG),<\/li>\n<li>Beschluss eines gerichtlich bestellten Kurators<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\">binnen sechs Wochen statt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sowohl zu den ordentlichen, wie auch zu den au\u00dferordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens vier Wochen vor dem Termin schriftlich auf dem Postweg, \u00a0mittels Telefax oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse) einzuberufen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, oder im Falle der au\u00dferordentlichen Generalversammlung, auch durch die Rechnungspr\u00fcfer\u00a0 oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator. Antr\u00e4ge zur Generalversammlung m\u00fcssen mindestens 2 Wochen vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich mittels Telefax oder per E-Mail (des Schriftf\u00fchrers) eingereicht werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">G\u00fcltige Beschl\u00fcsse &#8211; ausgenommen solche \u00fcber einen Antrag auf Einberufung einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung &#8211; k\u00f6nnen nur zur Tagesordnung gefasst werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder ohne Beitragsr\u00fcckst\u00e4nde. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Die \u00dcbertragung des Stimmrechtes an ein anderes Mitglied im Wege einer Bevollm\u00e4chtigung ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit von einem Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig, sonst findet die Generalversammlung 15 Minuten sp\u00e4ter mit derselben Tagesordnung statt, die ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Beschl\u00fcsse, mit denen das Statut des Vereins ge\u00e4ndert oder der Verein aufgel\u00f6st werden soll, bed\u00fcrfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Den Vorsitz in der Generalversammlung f\u00fchrt der Pr\u00e4sident, in dessen Verhinderung einer seiner Stellvertreter.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong> 10 Aufgabenkreis der Generalversammlung <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungs-abschlusses unter Einbindung der Rechnungspr\u00fcfer;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungspr\u00fcfer;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Festsetzung der H\u00f6he der Beitrittsgeb\u00fchr und der Mitgliedsbeitr\u00e4ge;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Genehmigung von Rechtsgesch\u00e4ften zwischen Rechnungspr\u00fcfern und Verein;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auftr\u00e4ge an den Vorstand, ein Mitglied auszuschlie\u00dfen;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Entscheidungen \u00fcber Berufungen gegen den Ausschluss von Mitgliedern;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ernennung zum Ehrenpr\u00e4sidenten;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beschlussfassung \u00fcber Statuten\u00e4nderungen und die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beratung und Beschlussfassung \u00fcber sonstige, auf der Tagesordnung stehende Fragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong> 11 Der Vorstand <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand besteht aus mindestens vier Mitgliedern und zwar aus dem Pr\u00e4sidenten, einem oder mehreren Vizepr\u00e4sidenten, dem Schriftf\u00fchrer, dem Kassier und allf\u00e4lligen weiteren Vorstandsmitgliedern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand, der von der Generalversammlung gew\u00e4hlt wird, hat bei Ausscheiden eines gew\u00e4hlten Mitgliedes das Recht, an seine Stelle ein anderes w\u00e4hlbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachtr\u00e4gliche Genehmigung in der n\u00e4chstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. F\u00e4llt der Vorstand ohne Selbsterg\u00e4nzung durch Kooptierung \u00fcberhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so sind die Rechnungspr\u00fcfer verpflichtet, unverz\u00fcglich eine au\u00dferordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen. Sollten auch die Rechnungspr\u00fcfer handlungsunf\u00e4hig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverz\u00fcglich die Bestellung eines Kurators beim zust\u00e4ndigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine au\u00dferordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Funktionsdauer des Vorstandes betr\u00e4gt 3 Jahre. Auf jeden Fall w\u00e4hrt sie bis zur Wahl eines neuen Vorstandes. Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind erneut w\u00e4hlbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand wird vom Pr\u00e4sidenten, in dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter (Vizepr\u00e4sidenten) schriftlich oder m\u00fcndlich einberufen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Pr\u00e4sidenten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Den Vorsitz f\u00fchrt der Pr\u00e4sident, bei Verhinderung ein Vizepr\u00e4sident. Au\u00dfer durch Tod und Ablauf der Funktionsperiode erlischt die Funktion eines Vorstandsmitgliedes durch Enthebung und R\u00fccktritt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Generalversammlung kann jederzeit mit Zweidrittelmehrheit der g\u00fcltig abgegebenen Stimmen den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist an den Vorstand, im Falle des R\u00fccktrittes des gesamten Vorstandes an die Generalversammlung zu richten. Der R\u00fccktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung eines Nachfolgers wirksam, sofern durch den R\u00fccktritt die Anzahl der Vorstandsmitglieder unter vier fallen w\u00fcrde.<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong> 12 Aufgabenkreis des Vorstandes <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das \u201eLeitungsorgan\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen\/Ausgaben und F\u00fchrung eines Verm\u00f6gensverzeichnisses als Mindesterfordernis;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vorbereitung der Generalversammlung und die Einberufung der ordentlichen und der au\u00dferordentlichen Generalversammlung;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Information der Mitglieder \u00fcber die Vereinst\u00e4tigkeit, die Vereinsgebarung und den gepr\u00fcften Rechnungsabschluss;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beschlussfassungen \u00fcber Auszeichnungen, ausgenommen Ehrenmitgliedschaften und Ehrenpr\u00e4sidentschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong> 13 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Pr\u00e4sident ist der h\u00f6chste Vereinsfunktion\u00e4r. Ihm obliegt die Vertretung des Vereins, insbesondere nach au\u00dfen gegen\u00fcber Beh\u00f6rden und dritten Personen. Er f\u00fchrt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand. Bei Gefahr in Verzug ist er berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstandes fallen, unter eigener Verantwortung selbst\u00e4ndig Anordnungen zu treffen; diese bed\u00fcrften jedoch der nachtr\u00e4glichen Genehmigung durch das zust\u00e4ndige Vereinsorgan.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Schriftf\u00fchrer hat den Pr\u00e4sidenten und den bzw. die Vizepr\u00e4sidenten bei der F\u00fchrung der Vereinsgesch\u00e4fte zu unterst\u00fctzen. Ihm obliegen die F\u00fchrung der Protokolle der Generalversammlung und des Vorstandes und die F\u00fchrung eines Verzeichnisses \u00fcber den jeweiligen Stand der Mitglieder. Der Schriftf\u00fchrer vertritt den bzw. die Vizepr\u00e4sidenten und den Kassier.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Kassier ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Geldgebarung des Vereins verantwortlich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Falle der Verhinderung tritt an die Stelle des Pr\u00e4sidenten ein Vizepr\u00e4sident.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Kassier vertritt den Schriftf\u00fchrer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vereinsintern gilt, dass schriftliche Ausf\u00fchrungen und Bekanntmachungen des Vereins, insbesondere den Verein verpflichtende Urkunden vom Pr\u00e4sidenten und vom Schriftf\u00fchrer, sofern sie jedoch Geldangelegenheiten betreffen, vom Pr\u00e4sidenten und vom Kassier gemeinsam zu unterfertigen sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Vorstandsmitglieder \u00fcben ihre Funktion ehrenamtlich aus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong> 14 Die Rechnungspr\u00fcfer<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zwei Rechnungspr\u00fcfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt. Ihre Wiederwahl ist m\u00f6glich. Die Rechnungspr\u00fcfer d\u00fcrfen keinem Organ \u2013 mit Ausnahme der Generalversammlung \u2013 angeh\u00f6ren, dessen T\u00e4tigkeit Gegenstand der Pr\u00fcfung ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<p style=\"text-align: justify;\">Den Rechnungspr\u00fcfern obliegen die laufende Gesch\u00e4ftskontrolle sowie die Pr\u00fcfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Rechnungslegung und die statutengem\u00e4\u00dfe Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungspr\u00fcfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen. Die Rechnungspr\u00fcfer haben dem Vorstand und der Generalversammlung \u00fcber das Ergebnis der Pr\u00fcfung zu berichten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Rechtsgesch\u00e4fte zwischen Rechnungspr\u00fcfern und Verein bed\u00fcrfen der Genehmigung durch die Generalversammlung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong> 15 Vereinsversammlungen <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zu den Vereinsversammlungen haben nur Mitglieder Zutritt. Der Vorstand kann Versammlungen auf ordentliche Mitglieder beschr\u00e4nken. Der Vorstand kann auch G\u00e4sten den Zutritt gestatten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong> 16 Das Schiedsgericht <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">In allen aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten entscheidet das Schiedsgericht. Es ist eine \u201eSchlichtungseinrichtung\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht gem\u00e4\u00df den \u00a7\u00a7 577 ff ZPO.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Mitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass jeder Streitteil innerhalb von 1 Woche dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter namhaft macht. Die namhaft gemachten Schiedsrichter w\u00e4hlen binnen 3 Wochen einen Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Kommt eine solche Wahl nicht fristgerecht zustande, so entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts d\u00fcrfen keinem Organ \u2013 mit Ausnahme der Generalversammlung \u2013 angeh\u00f6ren, dessen T\u00e4tigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Schiedsgericht f\u00e4llt seine Entscheidungen bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endg\u00fcltig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong> 17 Aufl\u00f6sung der Vereins <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer, zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Generalversammlung, bei der zwei Drittel der ordentlichen Mitglieder anwesend sind und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vorhandenes Vereinsverm\u00f6gen f\u00e4llt an die \u201eMaria von Ertl\u2019sche Stiftung\u201c oder deren Rechtsnachfolger, sofern die letzte Generalversammlung hierf\u00fcr nicht eine andere Vereinigung mit gemeinn\u00fctzigem Charakter und mit Bindung an soziale Zwecke bestimmt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>STATUTEN DES\u00a0\u00a0 VEREINS\u00a0\u00a0 \u201eANWALTSCLUB\u201c 1 Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich; Gleichstellungserkl\u00e4rung Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eAnwaltsclub\u201c. 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